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Allgemein

Das E-Rezept und die Versorgung mit dem Diabetesbedarf

E-Rezept – Was bedeutet das für die Versorgung mit Diabetesbedarf?

Seit Juli 2023 konnten Patientinnen und Patienten Rezepte in Apotheken auf Wunsch bereits in digitaler Form einlösen, seit 1. Januar 2024 geht es nur noch auf diesem Wege: Das E-Rezept ist da!

Was bedeutet dies für meine Versorgung mit Diabetesbedarf?

Das E-Rezept gilt aktuell für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wie zum Beispiel Insulin. WICHTIG: Für alle anderen Verordnungen, wie z. B. Verband- und Hilfsmittel, nutzen Praxen weiterhin das Muster 16 Rezept in Papierform. Das gilt auch für alle Medizinprodukte, die für die Diabetestherapie benötigt werden (z. B. Blutzuckerteststreifen, Pennadeln, Sensoren, Insulinpumpenzubehör, Verbandstoffe etc.).

DiaExpert benötigt also auch weiterhin Papierrezepte, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

Grundsätzliches zum E-Rezept

Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (ehemals rosa Rezept) können nun nur noch als E-Rezept verordnet werden.

Und so geht’s: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel (wie z.B. Insulin) stellt die Arztpraxis ein elektronisches Rezept aus, das entweder an eine spezielle Rezept-App übermittelt oder auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich in der Arztpraxis einen Code ausdrucken zu lassen, der dann in der Apotheke eingescannt werden kann.

Um die Rezept-App zu nutzen, ist eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte erforderlich sowie eine Versicherten-PIN, die man bei seiner Krankenkasse erhält. Die App kann auf der gematik-Website kostenfrei heruntergeladen werden.

Und wann kommt das E-Rezept für Hilfsmittel?

Das E-Rezept für Hilfsmittel ist in Planung. Mit einer Umsetzung ist jedoch frühestens 2027 zu rechnen. Im Zuge der weiteren Digitalisierung sollen – neben der Verordnung von Hilfs- und Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen – auch psychotherapeutische Verordnungen und häusliche Krankenpflege elektronisch verordnet werden können.

Vorteile durch das E-Rezept

An vieles, was neu ist, muss man sich erst einmal gewöhnen. Doch mit dem elektronischen Rezept wird endlich etwas umgesetzt, das wirklich sinnvoll und in vielen anderen europäischen Ländern längst Alltag ist.
Die Vorteile des E-Rezepts:

  • es ist fälschungssicher
  • es spart Zeit und Wege (man muss nicht jedes Mal für ein Rezept in die Arztpraxis)
  • es erleichtert den Praxisalltag, weil händische Unterschriften nicht mehr erforderlich sind und
    Folgerezepte einfacher ausgestellt werden können.

Vorteile durch die Rezept-App

Die App bietet ebenfalls einige wertvolle neue Möglichkeiten:

  • es können Medikationspläne hinterlegt werden
  • es gibt eine Erinnerungsfunktion für Medikationen
  • Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind im Vorfeld schneller erkennbar
  • die Vernetzung von Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen ermöglicht eine bessere und schnellere Kommunikation der an der Versorgung Beteiligten untereinander.

 

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