Voraussetzungen für das CGM-System
Indikation und Kontraindikation
Ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung stellt rund um die Uhr Glukosewerte zur Verfügung – bis zu 288 pro Tag, wenn der Wert alle fünf Minuten aktualisiert wird.
Diese Menge der Werte allein verbessert allerdings nicht die Therapie, sie kann im Gegenteil sehr verwirrend sein, wenn man sie nicht richtig interpretieren und entsprechende Rückschlüsse ziehen kann. Hinzu kommt, dass ein solches System technisch sehr komplex ist.
Die kontinuierliche Glukosemessung ersetzt nicht die konventionelle Blutzucker-Selbstkontrolle, sie ergänzt sie nur. Das Blutzuckermessen bleibt Standard für Therapieentscheidungen.
CGM-Systeme im täglichen Einsatz sind für Patienten geeignet, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Große Bereitschaft und Motivation, an der Therapie mitzuarbeiten
- Verständnis für die Diabetestherapie und die Zusammenhänge des Stoffwechsels
- Technisches Verständnis und die Bereitschaft, sich mit der Technik und den Besonderheiten des CGM-Systems (Zeitverzögerung, Trendanalyse etc.) auseinanderzusetzen
- Bereitschaft zur Schulung
- Stabile psychische Lage
Für die Antragstellung zur Kostenübernahme des Messsystems und der Sensoren bei der Krankenkasse wird ein Rezept benötigt. Allerdings entscheiden die Krankenkassen für Einzelfälle, generelle Regeln zur Kostenübernahme existieren derzeit nicht.
Grundsätzlich aber gilt: Empfehlenswert ist zusätzlich ein Gutachten mit einer ausführlichen Begründung. Eine gute Dokumentation der Stoffwechseleinstellung mit gut geführten Tagebüchern sollte mit eingereicht werden. Es sollte betont werden, dass alle Möglichkeiten der Stoffwechselführung bereits ausgeschöpft wurden, ohne befriedigendes Ergebnis. Die Chancen auf eine Genehmigung werden höher, wenn man bei der Antragstellung eine zeitliche Beschränkung (für drei bis sechs Monate) beantragt.
Anträge über CGM werden immer über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft und dauern deshalb mindestens vier Wochen (Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigung).
Genehmigungsverfahren für CGM-Systeme
Die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) gehört nicht zu den Standard-Leistungen der Krankenkassen. Sie können ein CGM-System nicht ohne Ihren Arzt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sprechen Sie mit dem Arzt bzw. der Ärztin, ob ein solches System für Sie in Frage kommt. Die Erstattung von Systemen zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) durch die gesetzlichen Krankenkassen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
- Die Kostenübernahme erfolgt nur für Menschen mit Diabetes, die eine intensivierte Insulintherapie durchführen: ICT, FIT (funktionelle Insulintherapie) und Insulinpumpen-Therapie – und nur, wenn bei diesen Patienten mit der gegenwärtigen Therapie die Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung nicht erreicht werden.
- Die Verordnung darf nur durch diabetologisch qualifizierte Ärzte erfolgen.
- Der bisherige Behandlungsverlauf muss umfassend dokumentiert werden.
- Der Patient muss umfassend geschult sein.
Unser Beratungsteam ist für Sie da
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Das DiaExpert Beratungsteam berät und begleitet Sie gerne – von der Auswahl der Insulinpumpe, Ihres AID-Systems oder Ihres CGM-Systems über die Genehmigung bis zur Auslieferung. Wir unterstützen Sie und Ihr Diabetes-Team gerne bei der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.